Wer gilt als
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Alle Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit bzw. Behinderung auf Dauer Hilfe benötigen, sind pflegebedürftig. Weil sie die gewöhnlichen, regelmäßig wiederkehrenden Abläufe im täglichen Leben nicht mehr alleine bewältigen können. Quelle: Sozial Gesetz Buch: § 14 SGB XI
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